Unterstützung zur Teilnahme an Kongresse/Fortbildungen zur medizinischen Ausbildung
(von Janssen und/oder Dritten organisiert)
Im Namen von Janssen-Cilag Pharma GmbH, Vorgartenstr. 206B, 1020 Wien freut es uns, Ihnen folgende Unterstützung für die Teilnahme an folgendem Kongress/Symposium zusagen zu können:
Titel der Veranstaltung: |
Neuroscience Talks 2022 |
Ort der Veranstaltung: |
Wien |
Datum: |
01.-02.07.2022 |
Wissenschaftlicher Schwerpunkt des Programms (Fachgebiet): Psychische Erkrankungen
Die Veranstaltung findet in Mischform zwischen einer Veranstaltung vor Ort und einer virtuellen Veranstaltung statt.
Der Teilnehmer wird über die Details des Ablaufs der Veranstaltung rechtzeitig informiert.
1. Umfang der Unterstützung
a. Die angebotene Unterstützung umfasst:
- Registrierungsgebühr
Die derzeit geschätzten Gesamtkosten betragen ca. EUR 0,00 (inkl. MwSt.).
b. Die Organisation des Aufenthaltes wird von Janssen-Cilag Pharma GmbH selbst übernommen. Weitere Ausgaben wie z.B. individuelle Transfers, Transportausgaben vor Ort, Internet, Minibar o.ä. sind von Ihnen selbst zu tragen. Es werden auch keine Kosten (Kilometergeld, Parkgebühren) für eine individuelle Reise mit dem Auto übernommen.
c. Gemäß dem Arzneimittelgesetz sowie dem PHARMIG Verhaltenskodex ist uns jegliche Übernahme von Kosten für Begleitpersonen oder Unterhaltungsprogrammen verboten. Weiter ist es Janssen-Cilag Pharma GmbH nicht möglich, die Organisation der Reise für Begleitpersonen zu übernehmen.
Bestimmungen über Digitale Veranstaltungen:
a. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er/sie eine E-Mail über die Teilnahme an der Veranstaltung erhält, in der er im Falle der Abhaltung der Veranstaltung in (ausschließlich) digitaler Form über deren Ablauf informiert wird.
b. Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, im Falle des Abhaltens der Veranstaltung in digitaler Form Janssen eine schriftliche Bestätigung seiner/ihrer Teilnahme an der Veranstaltung zu übermitteln.
c. Der Teilnehmer ermächtigt Janssen, im Falle von Veranstaltungen in digitaler Form (insbesondere bei Drittanbietern) beim Teilnehmer per E-Mail die Teilnehmerbestätigung über die Teilnahme an dem digitalen Event zu erfragen, da ohne solche eine Zuwendung nicht gewährt werden kann. Eine erste Anfrage von Janssen erfolgt 6 Werktage nach Abhaltung der Veranstaltung, eine zweite Anfrage nach 12 Werktagen.
Dieses Email enthält werbliche Elemente. Sie haben die Möglichkeit, diese kostenfrei abzulehnen. Die Ablehnung hat keinerlei Auswirkung auf unser Vertragsverhältnis.
Bitte beachten Sie, dass in den E-Mails, die Sie von Janssen erhalten, kleine Textdateien (Web Beacons) hinterlegt sind, die Ihre Reaktion auf unsere Nachricht messen. Hierdurch können wir unsere Kommunikation mit Ihnen effizienter Gestalten und allfällige Rückfragen vermeiden.
2. Allgemeine Hinweise
a. Durch die Unterstützung entsteht keine Verpflichtung, etwaige Produkte von Janssen-Cilag Pharma GmbH (oder verbundener Unternehmen) zu kaufen, zu verwenden, zu verschreiben, weiterzuempfehlen oder zu bewerben.
b. Wie Sie wissen, kann die Einladung von Janssen-Cilag Pharma GmbH zur Teilnahme an medizinischen Veranstaltungen oder Symposien auch die Durchführung von Veranstaltungen in physischer Anwesenheit beinhalten. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Janssen-Cilag Pharma GmbH und die Unternehmen der Janssen Pharmaceutical Group die Haftung für alle möglichen direkten oder indirekten materiellen Schäden, Körperverletzungen und/oder Verluste, die mit Ihrer Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung im Rahmen Ihres Vertrages mit Janssen-Cilag Pharma GmbH verbunden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verspätungen; Flugausfälle oder -verspätungen; obligatorische Quarantäne im Land der An- oder Abreise; Verdienstausfall aufgrund einer Quarantänesituation; Krankheit; Krankenhausaufenthalt; Tod), soweit gesetzlich zulässig, für die oben genannten Ereignisse und/oder deren Folgen ausschließt. Dies gilt nicht für Schäden, die von der Janssen-Cilag Pharma GmbH und den Unternehmen der Janssen Pharmaceutical Group grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurden.
c. Eine Stornierung der Teilnahme an der oben angeführten Veranstaltung muss schriftlich an Janssen-Cilag Pharma GmbH erfolgen. Janssen-Cilag Pharma GmbH behält sich das Recht vor, Ihnen oder ggf. Ihrem Arbeitgeber die entstandenen Kosten zu 100% weiterzuverrechnen. Eine solche Weiterverrechnung kann insbesondere dann eintreten, wenn der Teilnehmer der Janssen-Cilag Pharma GmbH die Stornierung seiner Teilnahme nicht binnen 10 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung bekannt gibt und Janssen die für den Teilnehmer geleisteten Zahlungen nicht mehr vom jeweiligen Vertragspartner zurückerstattet bekommt, z.B. die für den Teilnehmer geleisteten Zahlungen für Transportmittel oder Beherbergung. Wir empfehlen Ihnen allenfalls den Abschluss einer Stornoversicherung.
d. Falls Sie in einer Position sind oder sein werden, in der Sie den Entscheid einer staatlichen Organisation oder einer gesundheitsbezogenen Institution unter staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Kontrolle über den Einkauf von Arzneimitteln beeinflussen können, verpflichten Sie sich, Janssen und die betroffene Institution darüber zu informieren, soweit dies gesetzlich oder vertraglich zulässig ist. Erlauben Ihre gesetzlichen oder eigenen vertraglichen Bestimmungen eine solche Benachrichtigung nicht, informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die öffentliche Einrichtung, in der Sie tätig sind, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
e. Für den Fall, dass die Annahme unserer Unterstützung von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers oder von Fachgesellschaften abhängt, bestätigen Sie hiermit die notwendigen Freigaben vor der Annahme dieses Angebotes gegenüber Janssen einzuholen. Darüber hinaus stimmen Sie zu, dass Janssen unter Umständen die Tatsache der Vereinbarung und deren Inhalte an Fachgesellschaften, Ihren Arbeitgeber, relevante Institutionen oder öffentliche Körperschaften – in denen Sie aktiv sind – mitteilt.
f. Dieses Angebot und die daraus folgende Vereinbarung unterstehen österreichischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten die sich aus diesem Angebot und der daraus folgenden Vereinbarung ergeben oder die mit ihnen in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich die Gerichte in Wien zuständig.
Pandemie-Klausel
Als Ausnahme zu den in Artikel 2 b) gemachten Angaben für den Fall, dass eine Partei aufgrund auferlegter oder interner Anweisungen, Regulierungen oder Richtlinien in Bezug auf COVID-19, in der jeweils massgebenden Fassung, oder aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19, nicht in der Lage oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen, so kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 Arbeitstagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. In diesem Fall hat keine Partei weitere Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei (außer in Bezug auf frühere Vertragsverletzungen, die nicht mit COVID-19 in Zusammenhang stehen oder den Codizes der Pharmaverbände erforderlich sind), einschließlich der Pflicht zur Lieferung/Erbringung oder zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die nicht vor der Mitteilung der Kündigung erbracht wurden.
Datenschutzinformation
Janssen-Cilag Pharma GmbH erhebt im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung personenbezogene Daten von Ihnen. Hierfür berufen wir uns auf den Rechtfertigungsgrund der Vertragserfüllung gemäß Art 6 (1) lit b DS-GVO. Janssen-Cilag Pharma GmbH sowie die weiteren im Johnson & Johnson-Konzern verbundenen Unternehmen werden diese Daten gemäss dieser Vereinbarung für die Verwaltung und Abwicklung der geschäftlichen Beziehung zu Ihnen verwenden. Eine Liste der verbundenen Unternehmen können Sie auf http://www.investor.jnj.com/sec.cfm einsehen (auf den Link für Form 10K, Exhibit 21, unter „SEC-Filings“ klicken). Janssen-Cilag Pharma GmbH kann Ihre personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln, von denen die in dieser Vereinbarung genannten Dienstleistung(en) bereitgestellt werden zB Hotels, Fluggesellschaften,…). Wenn Sie die angeforderten personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, ist Janssen-Cilag Pharma GmbH nicht in der Lage, seinen Pflichten aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Auf Grundlage des Rechtfertigungsgrundes der berechtigten Interessen gem Art 6 (1) lit f DS-GVO können wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden um Ihnen im Anschluss an die Veranstaltung einen Feedback-Fragebogen per Email zuzusenden, sowie um aufgrund der Informationen in unseren Datenbanken und aufgrund von Umfragen, Kunden-Feedback, Fragebögen und ähnlichen Kommunikationen Statistiken zu erstellen. Die diesbezügliche durchgeführte Interessenabwägung können Sie unter der Emailadresse: emeaprivacy@its.jnj.com anfragen.
Sie haben das Recht auf Auskunft betreffend der von uns über Sie erhobenen personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und Einschränkung unserer Nutzung dieser Daten, indem Sie uns wie folgt kontaktieren: information@janssen.at oder per Post an Janssen-Cilag Pharma GmbH, Betreff: Datenschutz, Vorgartenstraße 206B, 1020 Wien schreiben. Diesbezügliche Anfragen sind für Sie mit keinerlei Kosten (außer den regelmäßigen Übermittlungsgebühren ihres Telefon-/Internetproviders oder das Briefporto hinaus) verbunden.
Sie können bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einlegen (www.dsb.gv.at).
Mit der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten kann die Übermittlung dieser Daten in Rechtsräume außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der Vereinigten Staaten, verbunden sein, deren Datenschutzniveau sich möglicherweise von jenem in Österreich unterscheidet. Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Übermittlung sind geeignete vertragliche und andere Maßnahmen getroffen worden. Ein Exemplar dieser Maßnahmen können Sie von dem ggf. für Ihr Land oder Ihre Region zuständigen Datenschutzbeauftragten unter emeaprivacy@its.jnj.com anfordern.
Janssen-Cilag Pharma GmbH wird Ihre personenbezogenen Daten so lange verwahren, wie dies angesichts des Zwecks bzw. der Zwecke, für den/die sie erhoben wurden, notwendig oder gestattet ist. Die Kriterien für die Bestimmung unserer Aufbewahrungsfristen sind unter anderem: (i) die Dauer der laufenden Beziehung mit Ihnen und der Erbringung der Dienstleistung für Sie, (ii) ob eine rechtliche Verpflichtung besteht, der wir unterliegen, und (iii) ob eine Aufbewahrung angesichts unserer Rechtslage ratsam ist.
Offenlegungsklausel
Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen (einschließlich der Eigenkontrolle, z.B. Pharma-Kodex) pharmazeutische Unternehmen dazu verpflichten könnten, bestimmte Informationen öffentlich offenzulegen, um so die Transparenz zu verbessern, wie etwa Zahlungen von Gebühren für Dienstleistungen, Sponsorvereinbarungen oder Beiträge zu den Kosten von Veranstaltungen, Kosten für eine Veranstaltung, die eine geldwerte Leistung durch pharmazeutische Unternehmen an Angehörige der Fachkreise darstellen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das pharmazeutische Unternehmen alle solche geldwerten Leistungen und alle damit verbundenen Daten und Informationen berichtet und offenlegt, und zwar basierend auf der gewählten Präferenz, die jährlich mittels der durch das Unternehmen im ersten Quartal des auf die Leistungen folgenden Jahres übermittelten Einverständniserklärung zur Wahl gestellt wird. Diese Daten und Informationen werden gemäß den Bestimmungen des gültigen Kodex öffentlich zugänglich bleiben. Falls keine Präferenz gewählt wird, wird die letzte Präferenz, die aus den dem Unternehmen vorliegenden Dokumenten ersichtlich ist, gewählt. Ausführliche Informationen zu einzelnen geldwerten Leistungen sind über eine sichere Website Janssen Medical Cloud (Abschnitt ‚Ihre persönlichen geldwerten Leistungen‘ - https://www.janssenmedicalcloud.at/ ) zugänglich.
Die Präferenz kann über die Website jederzeit geändert werden.